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Dann fang ich mal mit der Scheiz an.
Dort müssen potenziell gefährliche Tiere genehmigt werden. Um die Genehmigung zu erhalten muss der Antragssteller ein Artgerechtes Terrarium haben und seine Sachkundeprüfen lassen. Zu den genehmigungspflichtigen Reptilien gehören folgende: Die Ordnung der Krokodile Alle Riesensclange die eine Endgröße über 300cm erreichen. Ausgenommen ist Boa constrictor. Alle Giftschlangengattunge der Familien Elapidae und Viperidae. Bei der Familie Colubridae bezieht es nur auf die Gattungen Boiga, Dispholidus, Rhabdophis und Thelotornis BVET - Reptilien und Fische Hinzu kommen noch große Schildkröte, Krustenechsen, Große Leguane, Tejus, Großwarane, Chamäleons, Brückenechsen Golithfrösche und Riesensalamander. Die meisten aber wohl eher wegen der gefahr der Faunaverfälschung, den besonderen bedürfnissen bei der Pflege und der seltenheit(natürliche gefährdung) Reptile-food.ch Shop, Terraristik Online-Shop | Bewilligungspflicht | Online kaufen Genaue bestimmungen über Insekten bzw. Spinnentiere habe ich leider nicht gefunden. Hier noch mal der ältere Gesetzestext: http://www.vipern.de/Vipern/Download...Verordnung.pdf |
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Österreich:
So ganz konkrette sachen habe ich da leider nicht gefunden. Es gilt eine Landesweite Meldepflicht für Reptilien und Amphibien. In einem Gesetzestext aus Wien(von 1989) stand das die Haltung von Krokodilen, Krustenechsen und und Schlangen über 300cm. verboten ist. Von Giftigen Tieren wurde allerdings nichts erwähnt. Anscheinend sind Genehigungen von potenziell Gefährliche Tieren auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier mal ein Interview bzgl. Kärnten in dem Gesagt wird das auch Giftschlangen und gewisse giftige Spinnen verboten sind. Erregung in Kärnten über exotische Tiere > Kleine Zeitung In einer Veröffentlichung der ÖGH (Österreichische gesellschaft für Herpetologie) wird von einer gehnemigung für gefährliche Tiere geschrieben. Dort stehen auch klare anforderungen an den Halter. So muss dieser Sachkundig sein und eine weiter sachkundige Person muss ihn ggf. Vertreten können. Weiterhin wird genannt das die Unterbringung der Tiere in einem seperatem, gesichertem Raum erfolgen muss der klar gekennzeichnet werden muss. http://www.nhm-wien.ac.at/NHM/Herpet/aktuell21.pdf |
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Hallo zusammen.
Ich bin nun Umgezogen , von NRW zurück nach Bayern. Da ich ja 3 Tigerpythen habe und diese zu den gefährliche Tieren gehören , musste ich mir die Haltung genehmigen lassen. Diese habe ich auch nun bekommen. Dazu musste ich Angaben machen warum ich die Tiere halten will. Also ein berechtigtes Intresse Nachweisen. Dann brauchte ich ein Führungszeugnis. Hier kommt es drauf an was da drinn steht. Da meines sauber war , gab es damit auch kein Problem. Drittens musste ich Erfahrung vorweißen , hier gabe es auch keinerlei Probleme. Nun muss man noch ein Artgerechtes Terrarium mit Entsprechenden Sicherheitsauflagen haben. Auch kein Thema. Dann braucht man noch eine Zuverlässige Person die sich mit den Tieren auskennt , damit derjenige die Vertretung übernehmen kann wenn man nicht da ist. Nur die ich und die zweite Person dürfen an das Terrarium . Auch musste ich meine Tiere Versichern und das macht bei drei Schlangen 109 Euro im Jahr . Ist recht günstig. Alles in allem habe ich meine Genehmigung erhalten und darf die Tiere weiter pflegen. L.G. Jürgen |
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Hallo Ziro ,
nein es galt nicht , das ich die Tiere vorher schon hatte. Das Amt meine Zu mir , ich hätte die Tier dafür mindestens ein Jahr haben müssen. Es galt auch nicht die Zeit , die Kaa zum aufpäppeln bei mir verbracht hatte. Ansonsten wären das ein einhalb Jahre gewesen. Nein hier galt wie lange ich die Terraristik schon betreibe . Da es Nachweisbar schon 10 Jahre waren und ich mit einer Schlange angefangen habe, war es kein Thema. Das Grundwissen sollte also schon vorhanden sein. Mfg Jürgen |
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Da ich grade die neue Reptilia in der Hand habe, in der die seit Januar2010 für Berlin geltene verordnung drin steht fahre ich mal fort.
Berlin: Verboten sind -alle "Giftnattern", -alle Vipern/Otter -einige "Trugnattern" -Spinnen der Gattung: Phoneutria, loxosceles, Atrax und Latrodectus. Dazu noch einige Skorpiongattungen und -alle Hundertfüßer der Gattung Sclopendromorpha. Genehmigungspflichtig sind: Alle pythons und Boas die mehr als 2 Meter erreichen -Krustenechsen -Warane die eine KRL von min. 50 cm erreichen können -Schnapp- und Geierschildkröten -Vogelspinnen der Gattung Poecilotheria und haplopelma lividum Für die genehmigung muss man seine Kenntnis nachweisen, die Tiere sicher(natürlich auch artgerecht) und geschütz vor dritten unterbringen. Auch muss ggf. ein Antiserum vorhanden sein. Altbestände müssen gemeldet werden. Die regelung betrifft gewerbsmäßige haltung übrigens nicht. Weiterhin wird in dem Artikel darauf hingewiesen das das Zuchtverbot mit Altbeständen, bedrohter Arten, auch recht fragwürdig ist. |
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Ich hab die Beiden eben mal gegoogelt... hübsch
![]() Aber mal eine kurze neugierige Zwischenfrage: Gibts auch davon auch Arten, die man ohne Genehmigung halten kann? Ich vermute stark, es gibt mehr als diese Beiden, aber ich hab mit Tante Google so meine Differenzen. Ich denke mal die Genehmigung würd ich nicht so einfach kriegen, aber verbotenerweise möcht ich hier auch nix halten, aber über eine Vogelspinne denk ich jetzt schon ewig nach, aber ich kann keine Erfahrungen vorweisen, da es die erste wäre. Irgendwann muss man ja auch anfangen "dürfen"... |
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Das Problem an der regelung ist, ist das Poecilotheria spp. aufgeführt ist.
D.h. es ist nicht klar festgelegt für welche Arten aus der gattung ne genehmigung erforderlich ist. Gibt aber noch so einige Gattung die nicht verboten sind bzw. genehmigungspflichtig. Schau dir mal Tiere aus folgenden Gattungen an: -Aphonopelma -Avicularia -Brachypelma(vor allem auratum, emilia und smithi sind "Typische Anfängerarten") -Heteroscodra -Pamphobeteus |
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