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#1
Alt 14.01.2010, 04:51

Gesetze bzgl. Tieren sind in Deutschland klar geregelt. Sollte man denken...
Während mann "Haustiere" nur per Tierspedition versenden darf so ist die Versendung von "Futtertieren" auf dem normalem Postweg legal.
Wie man sieht: Es ist doch nicht so klar wie man denkt.
Die Haltung ist "Ländersache". und so unterscheidet es sich in den deutschen Bundesländern.
Vor allem was die Haltung von "potenziell gefährlichen" Tieren betrifft.
In den meisten Bundesländern ist die Haltung genehmigungsplichtig.
In Baden-Würrtemberg ist eine anmeldung erforderlich.
In Schleswig-Holstein gilt ein generelles Haltungsverbot, aber ausnahmegenemigungen sind möglich.
In Hessen gilt ebenfalls ein generelles Haltungsverbot.
In Thüringen und Nordrhein-Westfalen gibt es keine regelungen.

Nunja-jetzt gibt es einige die in freude aufspringen da es Verbote gibt und welche die sich in ihren menschenrechten verletzt fühlen bzw. sich diskreminiert fühlen.
So ein Verbot bzw. eine reglung hat schon seine vorteile.
So kann nicht jeder "Depp" ein Krokodil oder eine Giftschlange halten weil es ja "soo cooool" ist.
Aber es werden auch Menschen die ein berechtigtes(!) interesse haben Steine in den Weg gelegt.
Dank Privathaltern kann die genaue Biologie von recht nbekannten Arten erforscht werden und so mancher Giftschlangenhalter trägt seinen teil zu Antiserenproduktion bei.

nun kommen wir aber zum eigentlichem Problem: Potenziel gefährlich ist keine bundesweite definition.
Ein Leistenkrokodil, Ein Taipan oder ein Netzpython sind definitv potenziell tödlich.
Aber ist ein Glattstirnkaiman wirklich gefährlicher als ein Bissiger Hund?
Ist eine Kreuzotter wirklich genauso gefährlich wie eine Klapperschlange?
Ist ein Netzpython gefährlicher als ein Königypython?
Die relationen sind jetzt nicht ganz so gut getroffen, aber man kann schon verstehen worauf ich hinaus will.
Relativ ungefährliche Tiere werden mit potenziell tödlichen gleichgesetzt weil sie zur selben Familie gehören.
Und das betrifft leider die meisten Wildtiere. Über die gefährlichkeit von Paar - und Unpaarhufern wird an keiner stelle diskutiert...

So kommt es dann das Skorpione und Spinnen die die giftigkeit von Bienen haben oder oder Frösche, die nur tödlich sein können wenn man sich frische Wildfänge an einer offenen Wunde reibt, als potenziell gefährlich geführt.

laufend werde ich noch die genauen regelungen und Skurilitäten unsere Bundesländer posten.
Acu werde ich versuchen die regelungen unserer nachbarländer zu posten.
Ziro ist gerade online   Mit Zitat antworten
#2
Alt 14.01.2010, 14:06

Ich habe mir den Beitrag von dir ganz genau durchgelesen und finde ihn sehr toll!
Tierbesitzerin ist offline   Mit Zitat antworten
#3
Alt 20.01.2010, 20:51

Dann fang ich mal mit der Scheiz an.
Dort müssen potenziell gefährliche Tiere genehmigt werden. Um die Genehmigung zu erhalten muss der Antragssteller ein Artgerechtes Terrarium haben und seine Sachkundeprüfen lassen.
Zu den genehmigungspflichtigen Reptilien gehören folgende:
Die Ordnung der Krokodile
Alle Riesensclange die eine Endgröße über 300cm erreichen. Ausgenommen ist Boa constrictor.
Alle Giftschlangengattunge der Familien Elapidae und Viperidae.
Bei der Familie Colubridae bezieht es nur auf die Gattungen Boiga, Dispholidus, Rhabdophis und Thelotornis
BVET - Reptilien und Fische
Hinzu kommen noch große Schildkröte, Krustenechsen, Große Leguane, Tejus, Großwarane, Chamäleons, Brückenechsen Golithfrösche und Riesensalamander. Die meisten aber wohl eher wegen der gefahr der Faunaverfälschung, den besonderen bedürfnissen bei der Pflege und der seltenheit(natürliche gefährdung)
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Genaue bestimmungen über Insekten bzw. Spinnentiere habe ich leider nicht gefunden.
Hier noch mal der ältere Gesetzestext: http://www.vipern.de/Vipern/Download...Verordnung.pdf
Ziro ist gerade online   Mit Zitat antworten
#4
Alt 20.01.2010, 20:58
kjm

Die Schweiz, das passt ja, ...wie beim Hundeführerschein...(hoffe, ich hab' Dich nicht falsch verstanden, Ziro.)

Als ahnungsloser Hundehalter hat mir der deutsche Gesetzestext noch etwas gesagt, und ich hätte ihn sicher für angemessen gehalten...nun habe ich die Beiträge hier gelesen und weiß um die Unterschiede.

Dank' Dir für die Aufklärung! So verstehe ich es nun auch...
kjm ist offline   Mit Zitat antworten
#5
Alt 20.01.2010, 21:29

Zitat:
Zitat von kjm Beitrag anzeigen
Die Schweiz, das passt ja, ...wie beim Hundeführerschein...(hoffe, ich hab' Dich nicht falsch verstanden, Ziro.)
Das war auch ein grund warum ich mit der schweiz angefangen habe. Hab ja auch zum Hundeführerschein grade noch was geschrieben und da kommt auch noch was wenn ich meine gedanken gesamelt habe
Ziro ist gerade online   Mit Zitat antworten
#6
Alt 21.01.2010, 22:22

Österreich:
So ganz konkrette sachen habe ich da leider nicht gefunden. Es gilt eine Landesweite Meldepflicht für Reptilien und Amphibien.
In einem Gesetzestext aus Wien(von 1989) stand das die Haltung von Krokodilen, Krustenechsen und und Schlangen über 300cm. verboten ist. Von Giftigen Tieren wurde allerdings nichts erwähnt.
Anscheinend sind Genehigungen von potenziell Gefährliche Tieren auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Hier mal ein Interview bzgl. Kärnten in dem Gesagt wird das auch Giftschlangen und gewisse giftige Spinnen verboten sind.
Erregung in Kärnten über exotische Tiere > Kleine Zeitung

In einer Veröffentlichung der ÖGH (Österreichische gesellschaft für Herpetologie) wird von einer gehnemigung für gefährliche Tiere geschrieben. Dort stehen auch klare anforderungen an den Halter. So muss dieser Sachkundig sein und eine weiter sachkundige Person muss ihn ggf. Vertreten können.
Weiterhin wird genannt das die Unterbringung der Tiere in einem seperatem, gesichertem Raum erfolgen muss der klar gekennzeichnet werden muss.
http://www.nhm-wien.ac.at/NHM/Herpet/aktuell21.pdf
Ziro ist gerade online   Mit Zitat antworten
#7
Alt 08.02.2010, 17:17

Hallo zusammen.

Ich bin nun Umgezogen , von NRW zurück nach Bayern.
Da ich ja 3 Tigerpythen habe und diese zu den gefährliche Tieren gehören , musste ich mir die Haltung genehmigen lassen.

Diese habe ich auch nun bekommen.
Dazu musste ich Angaben machen warum ich die Tiere halten will. Also ein berechtigtes Intresse Nachweisen. Dann brauchte ich ein Führungszeugnis.
Hier kommt es drauf an was da drinn steht.
Da meines sauber war , gab es damit auch kein Problem.
Drittens musste ich Erfahrung vorweißen , hier gabe es auch keinerlei Probleme.
Nun muss man noch ein Artgerechtes Terrarium mit Entsprechenden Sicherheitsauflagen haben.
Auch kein Thema.

Dann braucht man noch eine Zuverlässige Person die sich mit den Tieren auskennt , damit derjenige die Vertretung übernehmen kann wenn man nicht da ist.
Nur die ich und die zweite Person dürfen an das Terrarium .
Auch musste ich meine Tiere Versichern und das macht bei drei Schlangen 109 Euro im Jahr . Ist recht günstig.

Alles in allem habe ich meine Genehmigung erhalten und darf die Tiere weiter pflegen.

L.G. Jürgen
Blacky ist offline   Mit Zitat antworten
#8
Alt 08.02.2010, 19:03

Zitat:
Zitat von Blacky Beitrag anzeigen
Drittens musste ich Erfahrung vorweißen , hier gabe es auch keinerlei Probleme.
Reichte es in deinem Fall aus das du die Tiere schon vorher gehalten hast?
Oder gabs da auch die Sache mit der nahe Verwandten Art?
Ziro ist gerade online   Mit Zitat antworten
#9
Alt 08.02.2010, 20:26

Hallo Ziro ,
nein es galt nicht , das ich die Tiere vorher schon hatte.
Das Amt meine Zu mir , ich hätte die Tier dafür mindestens ein Jahr haben müssen.
Es galt auch nicht die Zeit , die Kaa zum aufpäppeln bei mir verbracht hatte.
Ansonsten wären das ein einhalb Jahre gewesen.

Nein hier galt wie lange ich die Terraristik schon betreibe . Da es Nachweisbar schon 10 Jahre waren und ich mit einer Schlange angefangen habe, war es kein Thema. Das Grundwissen sollte also schon vorhanden sein.

Mfg Jürgen
Blacky ist offline   Mit Zitat antworten
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