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Wie bei anderen Tieren haben auch Reptilien und Amphibien Schutzstatusse.
Gegliedert werden diese in anhängen des Washingtoner Artenschutzübereinkommen(WA) und der EU-Artenschutzverordnung(EG). Die anhänge 1, 2 und 3 des WA entsprechen den anhängen A.B und C des EG. Anhang 1/A : Dies betrifft Tiere die vor dem Aussterben bedroht sind oder so begehrt sind das durch den Handel ihr bestand gefährdet wird. Diese Tiere dürfen nicht der natur entnommen werden. Die Haltung dieser Tiere muss genemigt werden und die tiere müssen bei den zuständigen behörden angemeldet werden. Die abgabe von Nachzuchten ist ebenfalls genehmigungspflichtig. Desweiteren muss jede bestandänderung angegeben werden. Ind diesem Anhang befinden sich unter anderem einige Landschildkröten und Riesenschlanfen. Anhang 2/B : In diesem anhang befinden sich z.b. Landschildkröten, Riesenschlangen, Warane und Pfeilgiftfrösche. Diese dürfen zwar ohne genehmigung gehandelt werden, doch muss der Bestand und jegliche änderung gemeldet werden. Anhang 3/C(Hierbei beziehe ich mich auf EG) : In diesem Anhang befinden sich Tiere deren Schutzstatus ind den jeweiligen Länder geregelt ist. Die Tiere müssen werder gemeldet noch genehmigt werden. Sollten ein Tier dieses Anhangs in ein nicht EU Land exportiert werden, so muss ein nachweis über den rechtmäsigen Erwerb vorliegen. Im Falle eines Imports benötigt man die Ausfuhrdokumente des Herkunftslandes und eine Einfuhrmeldung Anhang D: Die Tiere sind weder genemigungs noch nachweispflichtig. Der bestand wird beobachtet um sie gegebenfalls ind die anhänge A, B oder C einzuteilen. Auf folgender Seite kann kann man sich über den Schutzstatus von reptilien/Amphibien informieren: CITES-listed species database Dafür sollte man allerdings die Wissenschaftliche Bezeichnung des gesuchten Tieres kennen. |
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